Was wir tun

Unsere Aufgaben sind

Der Badische Notarverein hat die Aufgabe, die Standesinteressen seiner Mitglieder zu vertreten. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Notare mit dem Amtssitz in Baden und Notarassessoren Mitglieder des Badischen Notarvereins. Für seine Mitglieder nimmt der Badische Notarverein folgende Aufgaben wahr:


  • Mitwirkung bei der politischen Vertretung und Willensbildung im berufsrechtlichen Bereich.
  • Mitwirkung bei der politischen Vertretung und Willensbildung in allen Rechtsbereichen, die die notarielle Tätigkeit unmittelbar oder mittelbar betreffen.
  • Vertretung der Notare nach Außen gegenüber den politischen Institutionen in Baden-Württemberg wie dem Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg oder dem Landtag von Baden-Württemberg, gegenüber den politischen Institutionen im Bund wie dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesrat oder dem Bundestag, gegenüber den für die Notare dienstrechtlich zuständigen Gerichten (Landgerichte, Oberlandesgericht Karlsruhe), gegenüber anderen Notarvereinen, der Notarkammer Baden-Württemberg und der Bundesnotarkammer.
  • sorgfältige Beobachtung und Auseinandersetzung mit Fehlentwicklungen, damit die Eckpfeiler des Notarberufs (Neutralität, Unabhängigkeit und hohe fachliche Kompetenz gepaart mit der nötigen Distanz zu unverhältnismäßiger Gewinnschöpfung) dauerhaft zu Gunsten einer wirksamen vorsorgenden Rechtspflege Bestand haben.

Der Badische Notarverein

  • ist zugleich Mitglied des Deutschen Notarvereins und wirkt dort im Interesse der Notare in Baden mit.
  • organisiert für seine Mitglieder Rahmen- und Gruppenverträge, so etwa eine Gruppenhaftpflichtversicherung für die ehemals beamteten Notare, Rahmenverträge mit Versicherungsunternehmen u.v.m.
  • organisiert für seine Mitglieder Fortbildungsveranstaltungen.
  • betreibt ein Informationsmanagement (z.B. Vertreterbörse usw.).
  • informiert seine Mitglieder über aktuelle Entwicklungen im rechtlichen und politischen Bereich.

In den Landgerichtsbezirken treffen sich die jeweils ansässigen Notare zu regelmäßigen Besprechungen, den sog. Sprengelversammlungen.


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